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Hauptschulabschluss
Mittlere Reife
Zweijährige Berufsfachschule
"9
+ 3" Regelung
Berufsschule
Fachhochschulreife
Abitur
Staatl. gepr. Techniker
Tischlermeister
Europäischer Computerführerschein
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Mittlerer Bildungsabschluss "9 + 3"
Dieser Abschluss ist ein dem
Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsabschluss, der nach der
Berufsausbildung zuerkannt werden kann.
Er wird nur in Baden – Württemberg anerkannt,
wenn eine
Durchschnittsnote von 2,5 oder besser erreicht wird aus dem
Hauptschulabschlusszeugnis, dem Berufsschulabschlusszeugnis und
der
Durchschnittsnote aus dem Facharbeiter- bzw. Gesellenbrief
eines
Ausbildungsberufs mit einer Regelausbildungsdauer von
mindestens drei
Jahren.
Er wird bundesweit anerkannt,
wenn der Durchschnitt von
mindestens
3,0 in den maßgebenden Fächern (außer Religion und Sport) des
Berufsschulabschlusszeugnisses erreicht, ein Nachweis eines Berufsbildungsabschlusses in einem anerkannten
Ausbildungsberufes
gem. BBiG/HWO mit mindestens zweijähriger Dauer vorliegt und wenn
Fremdsprachenkenntnisse durch mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht mit Note 4 in der Abschlussprüfung nachgewiesen
wird. Die Fremdsprachenkenntnisse können auch durch eine entsprechende
Zusatz- oder Schulfremdenprüfung belegt werden.
Er berechtigt beispielsweise
- zu einer Ausbildung der mittleren Verwaltungslaufbahn,
- zu einer Erzieher/innen – Ausbildung an einer Fachschule
- für
Sozialpädagogik,
- zum Besuch des einjährigen Berufskollegs zum Erwerb
- der Fachhochschulreife
und
- zur Ausbildung in Berufen, die einen
- mittleren Bildungsabschluss
voraussetzen.
Ausnahme: Keine Zulassung zum beruflichen Gymnasium oder zur
Oberstufe der Berufsoberschule möglich!
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