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Schulträger: Rhein-Neckar-Kreis

 

 

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Mittlerer Bildungsabschluss "9 + 3"


 

Dieser Abschluss ist ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsabschluss, der nach der Berufsausbildung zuerkannt werden kann.

Er wird nur in Baden – Württemberg anerkannt
,
wenn eine Durchschnittsnote von 2,5 oder besser erreicht wird aus dem Hauptschulabschlusszeugnis, dem Berufsschulabschlusszeugnis und der Durchschnittsnote aus dem Facharbeiter- bzw. Gesellenbrief eines Ausbildungsberufs mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren.

Er wird bundesweit anerkannt
,
wenn der Durchschnitt von mindestens 3,0 in den maßgebenden Fächern (außer Religion und Sport) des Berufsschulabschlusszeugnisses erreicht, ein Nachweis eines Berufsbildungsabschlusses in einem anerkannten Ausbildungsberufes gem. BBiG/HWO mit mindestens zweijähriger Dauer vorliegt und wenn Fremdsprachenkenntnisse durch mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht mit Note 4 in der Abschlussprüfung nachgewiesen wird. Die Fremdsprachenkenntnisse können auch durch eine entsprechende Zusatz- oder Schulfremdenprüfung belegt werden.

 

Er berechtigt beispielsweise

- zu einer Ausbildung der mittleren Verwaltungslaufbahn,
- zu einer Erzieher/innen – Ausbildung an einer Fachschule
- für Sozialpädagogik,
- zum Besuch des einjährigen Berufskollegs zum Erwerb
- der Fachhochschulreife und
- zur Ausbildung in Berufen, die einen
- mittleren Bildungsabschluss voraussetzen.

Ausnahme:
Keine Zulassung zum beruflichen Gymnasium oder zur Oberstufe der Berufsoberschule möglich!