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Schülerbeförderung
MAXX - TICKET

Das MAXX-TICKET kostet für Schüler der Berufsfachschule, der
Fachschule, des
Berufsvorbereitungs- und des Berufseinstiegsjahres
sowie des Berufskollegs
ab einer Mindestentfernung von 3 km pro Monat 32,50 Euro (390,-- Euro/
jährlich). Der Rhein-Neckar-Kreis übernimmt
einen Zuschuss in Höhe von 3,--
Euro pro Monat
(36,-Euro/jährlich).
Schüler/Auszubildende, die eine
Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz oder dem
Arbeitsförderungsgesetz erhalten, können
an diesem Abo-Verfahren auch
teilnehmen. Schüler, die außerhalb von Baden-Württemberg wohnen, bekommen das MAXX-Ticket ohne Zuschuss.
Schüler der Fachschulen (z.B. Tischlermeister, Techniker), haben nur
einen
Anspruch auf ein MAXX-Ticket, wenn es sich um die Unterrichtsform
„Vollzeitunterricht“ handelt. Schüler, die eine Schulform der Fachschule im
Teilzeitunterricht besuchen, haben demnach keinen Anspruch auf ein MAXX-Ticket, gemäß § 18 Abs. 1 FAG.
Schüler/Auszubildende, die außerhalb des Verbundgebietes wohnen und daher
nicht an diesem AboVerfahren teilnehmen können, müssen sich die Fahrkarten
kaufen und können diese dann über das Schulsekretariat über Einzelantrag mit
dem Schulträger abrechnen. Der Eigenanteil für Schüler/ Auszubildende, die
mit Einzelantrag ihre Fahrtkosten abrechnen müssen (auch Benutzer von
Privat-KFZ), beträgt für Berufsschüler je Fahrmonat 26,-- Euro, für
Berufsfachschüler, Fachschüler (Vollzeit), BVJ, BEJ und der Berufskollegs
18,-- Euro.
Benutzer von Privat-KFZ müssen vorher (im Bezug auf den Fahrtkostenzuschuss)
beim Schulträger die Genehmigung zur Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges
beantragen.
Die Mindestentfernung für den Fahrkostenzuschuss für Schüler/Auszubildende
von Berufsschulen beträgt 30 km
(einfache Strecke).
Bei Verlust der Fahrkarte wird von dem jeweiligen Verkehrsunternehmen eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,-- Euro erhoben. Diese Kosten sind von dem
Schüler/Auszubildenden
selbst zu tragen.
- Änderungen vorbehalten -
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