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Schulträger: Rhein-Neckar-Kreis

 

 

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Schülerbeförderung


MAXX - TICKET



Das MAXX-TICKET kostet für Schüler der Berufsfachschule, der Fachschule, des Berufsvorbereitungs- und des Berufseinstiegsjahres sowie des Berufskollegs ab einer Mindestentfernung von 3 km pro Monat 32,50 Euro (390,-- Euro/ jährlich). Der Rhein-Neckar-Kreis übernimmt einen Zuschuss in Höhe von 3,-- Euro pro Monat (36,-­Euro/jährlich). Schüler/Auszubildende, die eine Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz oder dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten, können an diesem Abo-Verfahren auch teilnehmen. Schüler, die außerhalb von Baden-Württemberg wohnen, bekommen das MAXX-Ticket ohne Zuschuss. Schüler der Fachschulen (z.B. Tischlermeister, Techniker), haben nur einen Anspruch auf ein MAXX-Ticket, wenn es sich um die Unterrichtsform „Vollzeitunterricht“ handelt. Schüler, die eine Schulform der Fachschule im Teilzeitunterricht besuchen, haben demnach keinen Anspruch auf ein MAXX-Ticket, gemäß § 18 Abs. 1 FAG.

Schüler/Auszubildende, die außerhalb des Verbundgebietes wohnen und daher nicht an diesem Abo­Verfahren teilnehmen können, müssen sich die Fahrkarten kaufen und können diese dann über das Schulsekretariat über Einzelantrag mit dem Schulträger abrechnen. Der Eigenanteil für Schüler/ Auszubildende, die mit Einzelantrag ihre Fahrtkosten abrechnen müssen (auch Benutzer von Privat-KFZ), beträgt für Berufsschüler je Fahrmonat 26,-- Euro, für Berufsfachschüler, Fachschüler (Vollzeit), BVJ, BEJ und der Berufskollegs 18,-- Euro.

Benutzer von Privat-KFZ müssen vorher (im Bezug auf den Fahrtkostenzuschuss) beim Schulträger die Genehmigung zur Benutzung des privaten Kraftfahrzeuges beantragen.

Die Mindestentfernung für den Fahrkostenzuschuss für Schüler/Auszubildende von Berufsschulen beträgt 30 km
(einfache Strecke).

Bei Verlust der Fahrkarte wird von dem jeweiligen Verkehrsunternehmen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,-- Euro erhoben. Diese Kosten sind von dem Schüler/Auszubildenden
selbst zu tragen.

- Änderungen vorbehalten -